Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Vision-Inside AG, 6300 Zug | Zweigniederlassung 8620 Wetzikon
Stand: Oktober 2019
1. Anwendungsbereich
Diese AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der Vision-Inside AG (nachfolgend: Firma) und ihren Kunden, soweit diese nicht durch einen Individualvertrag bestimmt oder abgeändert bzw. ergänzt werden. Sie bilden einen integrierten Bestandteil sämtlicher Verträge der Firma mit ihren einzelnen Kunden.
Die Firma publiziert die AGB jeweils auf ihrer Website mit dem Datum des aktuellen Standes. Bei der Anwendung auf konkrete Verträge kommt die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version zur Anwendung, soweit die Firma mit dem Kunden nichts anderes vereinbart.
2. Haftung
a) Die Firma garantiert dem Kunden eine getreue, sorgfältige und fachgerechte Ausführung der vereinbarten Leistungen. Bei Schäden haftet sie nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, jede weitergehende Haftung (insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Handlungen Dritter inkl. des Personal des Kunden etc.) wird wegbedungen. Bei Verzug ihrer Leistungen haftet sie nur, soweit sie ein Verschulden trifft.
b) Die Firma kann die Ausführung der vereinbarten Leistungen an einen Dritten übertragen; in diesem Fall haftet sie nur für dessen sorgfältige Auswahl und Instruktion.
c) Soweit die Firma Produkte Dritter (z.B. Hard- oder Software) liefert, übernimmt sie dafür keine Herstellergarantie; diese verbleibt beim tatsächlichen Hersteller der Produkte.
d) Soweit bei der Vornahme der Leistungen oder bei der Installation von Geräten eine Mitwirkung des Kunden erforderlich ist, trägt dieser die Haftung für Mehrkosten, welche durch sein Verhalten (z.B. die einseitige Verschiebung von Terminen) entstehen.
e) Soweit nicht anders vereinbart, ist eine regelmässige Datensicherung ausschliessliche Pflicht des Kunden.
3. Prüfpflicht des Kunden | Mängelrüge und Umtausch
a) Der Kunde ist verpflichtet, von der Firma gelieferte Ware umgehend nach Erhalt zu prüfen. Allfällige Mängel hat er der Firma innerhalb von fünf Werktagen mitzuteilen, andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt. Treten Mängel erst später zu Tage, so muss der Kunde diese sofort nach der Entdeckung der Firma melden, andernfalls die Lieferung auch in dieser Hinsicht als genehmigt gilt.
b) Eine Rückgabe bestellter Waren ist grundsätzlich nur in ungebrauchtem Zustand möglich und soweit die Firma die Bereitschaft zu deren Rücknahme erklärt.
4. Zahlung | Verzug | Verrechnung
a) Ansätze | Preise: Die Firma vereinbart mit dem Kunden die für den Auftrag / die Bestellung anzuwendenden Stundenansätze bzw. Verkaufspreise. Diese verstehen sich grundsätzlich netto (d.h. ohne Mehrwertsteuer). Bei der Erledigung des Auftrags anfallende Transport- und andere Kosten sowie Spesen werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
b) Fälligkeit | Verzug: Soweit nicht anders vereinbart, gilt generell eine Zahlungsfrist von 10 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde automatisch in Verzug. Die Firma behält sich vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu verrechnen sowie sämtliche Inkassokosten dem Kunden separat in Rechnung zu stellen.
c) Anzahlung: Die Firma behält sich vor, im Einzelfall nach ihrem Ermessen eine Anzahlung vom Kunden für bestellte Leistungen oder Produkte zu verlangen, bevor sie mit der Ausführung der vereinbarten Arbeiten beginnt.
d) Verrechnung: Eine Verrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Forderungen der Firma ist in jedem Fall ausgeschlossen.
e) Eigentumsvorbehalt: Sämtliche von der Firma gelieferten Geräte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma und können von ihr zurückverlangt werden. Soweit Geräte verbaut werden, räumt der Kunde bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises der Firma Miteigentum am verbauten Objekt ein und ermächtigt die Firma zur Eintragung eines entsprechenden Eigentumsvorbehalts im jeweiligen Eigentumsvorbehaltsregister.
f) Schutz- und Nutzungsrechte an Software: Soweit die Firma Software-Produkte eines Dritten für den Kunden einkauft, sind die vom Software-Lieferanten vorgegebenen Lizenzbestimmungen für deren Gebrauch massgebend. Soweit deren Beachtung Gegenstand von Streitigkeiten mit dem Lizenzgeber sein sollte, übernimmt die Firma keinerlei Haftung für das Verhalten des Kunden bzw. für einen allfälligen Lizenzwiderruf des Lieferanten, wenn dieser sich auf ein missbräuchliches Verhalten des Kunden beruft.
g) Kosten für eingekaufte Software-Lizenzen: Soweit die Firma für den Kunden bei Dritten Software-Lizenzen (wie Cloud-, Office-, Mail-, Datacenter- und generell «Software as a service»-Lösungen) einkauft, verpflichtet sich der Kunde, der Firma die anfallenden Lizenzgebühren zu erstatten. Im Weigerungsfall behält sich die Firma das Recht vor, die eingekaufte Dienstleistung jederzeit zu stornieren; sie übernimmt dabei keine Haftung für dadurch verursachte Datenverluste des Kunden.
5. Geheimhaltung | Datenschutz
Die Firma verpflichtet sich, die den Kunden betreffenden Daten sorgfältig zu behandeln und sie durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Dies betrifft sowohl die Personendaten des Kunden als auch Daten, welche Teil des Auftrages sind (z.B. Passwörter und Admin-Berechtigungen etc.).
Sie wahrt grundsätzlich Vertraulichkeit gegenüber Dritten in allen Kundenbelangen.
Sofern sie Daten zur Bearbeitung an Dritte übergibt, stellt sie sicher, dass dabei die Datensicherheit gewährleistet ist und die Daten nur so bearbeitet werden, wie es auch die Firma selbst tun dürfte.
Soweit die Firma Lizenzen für den Kunden erwirbt, ist der Kunde damit einverstanden, dass die Firma seine Daten an den Lizenzgeber weiterleitet.
6. Rechtswahl | Gerichtsstand
Alle Individualverträge zwischen der Firma und dem Kunden unterstehen Schweizer Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Zuständig für Klagen sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz der Gesellschaft oder ihrer Zweigniederlassung.